Detailergebnis zu DOK-Nr. 74373
Leitfaden WRRL: Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie bei Straßenbauvorhaben in Rheinland-Pfalz
Autoren |
A. Kiebel R. Uhl U. Lenz |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 7.4 Entwässerung, Grundwasserschutz 0.13 Handbücher, Grundlagenwissenschaften |
Koblenz: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, 2019, 71 S., 6 B, 19 T, zahlr. Q
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.07.2015 - C461/13 ist die Beachtung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zwingende Vorgabe für die Zulassung von Vorhaben. Sofern Oberflächenwasserkörper oder Grundwasserkörper durch ein Vorhaben betroffen sind, ist zur Zulassung des Projekts zu prüfen, ob eine Verschlechterung der Wasserkörper ausgeschlossen ist (Verschlechterungsverbot) und einer fristgerechten Erreichung eines guten Zustands nichts entgegensteht (Zielerreichungs- beziehungsweise Verbesserungsgebot). Entsprechende Regelwerke zur Prüfung dieser gesetzlichen Anforderungen liegen für den Straßenbau in Rheinland-Pfalz bislang nicht vor. Mit der Handlungsanleitung für Rheinland-Pfalz werden die Anforderungen an einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie dargestellt und Fachkreisen zugänglich gemacht. Die Handlungsanleitung ist vorrangig für den Anwendungsbereich für kleinere und mittlere Vorhaben vorgesehen. Für Großvorhaben mit intensiven Eingriffen in Wasserkörper ist im Einzelfall eine umfassendere Betrachtung erforderlich. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie dient dem Nachweis der Verträglichkeit eines Vorhabens mit den Anforderungen der WRRL. Diese Verträglichkeit herzustellen, ist Aufgabe der Fachplanungen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Entwässerungsplanung). Potenziell problematische Elemente der Planung sind daher frühzeitig zu identifizieren und gegebenenfalls an die Anforderungen der Wasserwirtschaft anzupassen.