Detailergebnis zu DOK-Nr. 74574
Verfassungsrechtliche Grenzen von automatisierten Kfz-Kennzeichenkontrollen
Autoren |
F. Roggan |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 6, S. 344-350, zahlr. Q
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in zwei Entscheidungen vom 18.12.2018 zu automatisierten Kfz-Kennzeichenkontrollen landes- und polizeirechtliche Normen zur Datenerhebung für zum Teil verfassungswidrig erklärt. Bei der automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen und deren anschließendem Abgleich mit bestimmten Abgleichdateien beziehungsweise Fahndungsbeständen handelt es sich um Maßnahmen, die in zahlreichen Polizeigesetzen der Länder sowie im Bundespolizeigesetz (§ 27b BPolG) eine spezialgesetzliche Regelung erfahren haben. Sie sind – wie in dem im folgenden Artikel besonders interessierenden Art. 33 II 2 BayPAG – zumeist explizit als verdecktes "Kennzeichen-Scannen" ausgestaltet, lediglich vereinzelt wird die nicht-offene Durchführung von der ansonsten zu besorgenden Zweckgefährdung abhängig gemacht. Regelmäßig wird ein flächendeckender Einsatz einer solchen massenhaften und praktisch unbegrenzt möglichen Datenerhebung explizit untersagt und von bestimmten Anlässen beziehungsweise einschlägigen Lageerkenntnissen abhängig gemacht.