Detailergebnis zu DOK-Nr. 74374
Die Anwendung des § 13b Baugesetzbuch in der Praxis
Autoren |
J. Hartl |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
UVP-report 32 (2018) Nr. 3, S. 139-145, 5 B, zahlr. Q
Im Mai 2017 wurde im Baugesetzbuch mit § 13b eine bis Ende 2019 (Aufstellungsbeschluss) beziehungsweise Ende 2021 (Festsetzung) befristete Möglichkeit eines Bebauungsplans eingeführt, der Wohnungsbau im Außenbereich ermöglicht. Voraussetzungen sind unter anderem das Anschließen des Plangebiets an den Innenbereich und eine Überbauung von höchstens 10 000 m² Grundfläche. Dabei werden die beim Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit dem beschleunigten Verfahren geschaffenen Erleichterungen genutzt. Infolge der geringen Größe der überbauten Flächen entfällt die Umweltprüfung nach UVPG; der Flächennutzungsplan kann anschließend berichtigt werden. Da eine Verlängerung dieser Regelung zu befürchten ist, wird die Planungspraxis untersucht. Es ist festzustellen, dass vor allem kleinere Gemeinden diese Möglichkeiten nutzen; häufig besteht der Verdacht eines Missbrauchs dieses Planungsinstruments.