Detailergebnis zu DOK-Nr. 74412
Neue Fortbewegungsmittel im Langsamverkehr: Potenziale, Sicherheit und rechtliche Aspekte (Forschungsprojekt SVI 2016/004)
Autoren |
K.-U. Schmitt M. Muser K. Huwiler M. Cavegn S. Studer B. Gerster C. Hagedorn |
---|---|
Sachgebiete |
6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität 5.5 Radverkehr, Radwege |
Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2019, 79 S., 16 B, 8 T, 48 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1653)
Elektrisch betriebene fahrzeugähnliche Geräte (sogenannte eFäG) sind derzeit im Trend. Im Rahmen des Projekts wurden verschiedene Aspekte zu E-Solowheels, E-Trottinetts, E-Stehrollern, E-Skateboards und E-Boards untersucht. Ziel war es, das Potenzial dieser Geräte im Sinne eines Verkehrsmittels zu analysieren und Empfehlungen zur Einteilung und Zulassung dieser Geräte zu erarbeiten. Neben der Durchführung einer Literaturrecherche wurden bestehende Normen und Regelungen auf ihre Relevanz in Bezug auf diese neuen Geräte untersucht. Des Weiteren wurden eine Experten- und eine (Online-) Konsumentenbefragung durchgeführt. Es zeigte sich, dass kaum fundierte Studien zum Einsatz dieser Geräte vorhanden sind. Die wenigen vorhandenen Untersuchungen beschäftigen sich vornehmlich mit Zulassungsaspekten und weniger mit verkehrsplanerischen Aspekten. Aussagen zu Unfällen sind nur sehr eingeschränkt verfügbar, da diese Geräte in Unfallstatistiken bisher kaum gesondert erfasst werden. Aktuell gelten diese Geräte in der schweizerischen Gesetzgebung als Motorfahrräder und werden in unterschiedliche Arten eingeteilt, was zur Folge hat, dass auch unterschiedliche Anforderungen (nutzbare Verkehrsflächen, Leistung, technische Anforderungen) gelten. Während beispielsweise E-Stehroller und E-Trottinette auf Radwegen und -streifen verkehren müssen (sofern vorhanden), dürfen E-Solowheel, E-Board und E-Skateboard aufgrund fehlender Typengenehmigung und der Nichteinhaltung der technischen Anforderungen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen benutzt werden. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wurden Empfehlungen erarbeitet, wie solche Geräte kategorisiert werden könnten, wenn man sie zur Nutzung im öffentlichen Verkehr in Betracht zieht. Die in dem Projekt durchgeführten Umfragen und Versuche haben gezeigt, dass viele der heute bekannten Geräte am ehesten als "velo-ähnlich" betrachtet werden können.