Detailergebnis zu DOK-Nr. 74452
Nachrechnungsdefizite bei Massivbrücken - ein Problem der Tragfähigkeit oder [doch nur] der Modellvorstellung?
Autoren |
O. Fischer S. Gehrlein N. Schramm M. Nowak |
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Sachgebiete |
15.3 Massivbrücken 15.0 Allgemeines, Erhaltung |
Tagungsband 29. Dresdner Brückenbausymposium: Planung, Bauausführung, Instandsetzung und Ertüchtigung von Brücken, 11. und 12. März 2019. Dresden: Technische Universität Dresden, Institut für Massivbau, 2019, S. 129-146, 15 B, 31 Q
Jede statische Berechnung von Ingenieurbauwerken und der Nachweis einer ausreichenden Standsicherheit, für den Neubau ebenso wie zur Beurteilung der bestehenden Bausubstanz, beruhen auf einer Reihe von Vereinfachungen und Modellvorstellungen. Da die entsprechenden Grundlagen der Regelwerke darauf abzielen, möglichst allgemeingültig und damit für eine Vielzahl von Bauwerken anwendbar zu sein, stellt die zugehörige Nachweisführung immer eine Einhüllende dar, die sich aus der ungünstigsten Anwendungskonstellation bestimmt, für alle anderen Fälle werden auf der sicheren Seite liegende Ergebnisse geliefert. Zudem sind in den im Allgemeinen für den Neubau formulierten Nachweisformaten meist zusätzliche Reserven für zukünftige Entwicklungen bereits mit integriert. Während ein solches Vorgehen bei der Planung neuer Bauwerke meist nur mit unwesentlichen Mehrkosten verbunden ist, ergeben sich dadurch bei der Beurteilung des Bauwerksbestands häufig größere rechnerische Defizite, die entweder zu Nutzungsbeschränkungen führen oder entsprechende bauliche Maßnahmen (Verstärkung oder sogar Ersatzneubau) nach sich ziehen. Mit Blick auf die damit verbundenen Kosten kommt daher bei der Beurteilung des Bauwerksbestands möglichst wirklichkeitsnahen Modellen eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Wie im Beitrag dargestellt, bietet sich hierzu sowohl auf der Widerstands- als auch auf der Einwirkungsseite entsprechendes Potenzial für verbesserte Modelle und damit zur Reduktion von rechnerischen "theoretischen" Defiziten, zur Verlängerung der Nutzungs-/Lebensdauer der Bauwerke und eine Beschränkung von erforderlichen Ertüchtigungen und baulichen Maßnahmen im Bestand auf das tatsächlich erforderliche Maß.