Detailergebnis zu DOK-Nr. 74781
Dürfen SAM Anhänger ziehen?
Autoren |
A. Rebler |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 13.0 Allgemeines |
Verkehrsdienst 64 (2019) Nr. 6, S. 164-166, 2 B, 1 T, 4 Q
Es ist eine weitverbreitete Ansicht, dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM), die konzipiert und gebaut wurden, um Arbeiten mobil durchzuführen und nicht, um etwas zu transportieren, keine Anhänger ziehen dürfen: Denn das wäre Güterbeförderung und damit unzulässig. Ein Verstoß gegen dieses Verbot könnte weitreichende Folgen haben. Doch stimmt das auch? Stellen wir uns folgende Fahrzeugkombination vor: Ein Schaufellader mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zieht einen Anhänger, auf dem Güter gestapelt sind. Anlässlich einer Kontrolle wird beanstandet: Das Fahrzeug solle ausweislich der vorhandenen Nachweise eine SAM sein. Als solche dürfe sie Arbeiten verrichten, aber keine Güter befördern. Hier aber liege eindeutig Güterbeförderung vor. Damit werde das Kraftfahrzeug zulassungspflichtig (§ 3 Abs. 1 Satz 1 FZV) und verliere seine Versicherungsfreiheit (§ 2 Abs. 1 Nr. 6b PflVG, Pflichtversicherungsgesetz). Das sei nach § 6 PflVG eine Straftat.