Detailergebnis zu DOK-Nr. 74575
Rechtsgutachten zur verkehrsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrorollern (E-Scootern)
Autoren |
D. Müller |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Berlin: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versicherer, 2019, 29 S., zahlr. Q (Unfallforschung kompakt Nr. 90). - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.udv.de
Der Verordnungsentwurf zu Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenkstange, den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Bundesrat zugeleitet hat, sieht zwei verschiedene Kategorien von Fahrzeugen vor. Fahrzeuge unter 12 km/h Höchstgeschwindigkeit und Fahrzeuge mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Erstere sollen den Gehweg benutzen und bereits von 12-Jährigen ohne jeden Nachweis der Kenntnis von Verkehrsregeln gefahren werden dürfen. Für letztere muss man mindestens 14 Jahre alt sein - ein Nachweis über Verkehrsregelkenntnisse ist aber ebenfalls nicht vorgesehen. Inzwischen wurde öffentlich bereits engagiert über die Folgen dieser Herangehensweise für die Verkehrssicherheit diskutiert. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat sich dabei grundsätzlich für eine geregelte Freigabe dieser Gefährte ausgesprochen, allerdings eine Rückkehr zum Referentenentwurf angemahnt, der ein Mindestalter von 15 Jahren und den Nachweis mindestens einer Mofa-Prüfbescheinigung vorsah. Nicht diskutiert wurden bisher rechtliche Implikationen: Ist der Verordnungsentwurf mit dem Wiener Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1968 vereinbar, das die Bundesrepublik Deutschland als völkerrechtlich verbindliches Abkommen geschlossen hat, ist er mit EU-Recht vereinbar und schließlich, in welchem Verhältnis stehen seine Vorgaben zur StVO? Die UDV hat mit der Beantwortung dieser Fragen ein Gutachten beauftragt, dessen Veröffentlichung jetzt zur Diskussion vorgelegt wurde.