Detailergebnis zu DOK-Nr. 74476
Anforderungen an Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen nach § 38 BImSchG: eine Betrachtung in Zeiten des Dieselskandals
Autoren |
A. Scheidler |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Immissionsschutz 24 (2019) Nr. 2, S. 52-58, 82 Q
Der im September 2015 öffentlich gewordene Diesel- oder Abgasskandal führte nicht nur zu lebhaften Diskussionen um Dieselfahrverbote, sondern zwingt auch dazu, sich mit Anforderungen an die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen auseinander zu setzen, dies nicht zuletzt wegen unzulässigerweise von der Automobilindustrie verbauten Abschalteinrichtungen. Vorgaben hierzu macht zum einen das Straßenverkehrsrecht mit Vorschriften zur Kfz-Zulassung, darüber hinaus aber auch das Immissionsschutzrecht, namentlich die relativ wenig beachtete Vorschrift des § 38 BImSchG. Beide Komplexe werden durch zahlreiche europarechtliche Vorgaben überlagert. Verkehrsbedingte Emissionen haben aufgrund der stetigen Zunahme des Individualverkehrs sowie des Güterkraftverkehrs einen beachtlichen Anteil an der Gesamtbelastung der Umwelt durch Lärm und Luftverunreinigungen. Während in anderen Sektoren seit 1990 zum Teil deutliche Emissionsminderungen erzielt wurden, sind die Emissionen des Verkehrs im gleichen Zeitraum sogar leicht angestiegen. Der größte Teil der Treibhausgasemissionen stammt dabei aus dem Straßenverkehr. Verbesserungen der Fahrzeugeffizienz sind durch die gleichzeitige Zunahme der Verkehrsleistung, der Motorenleistung und des Gewichts der Fahrzeuge aufgezehrt worden. Zudem wird der Straßenverkehr als die bedeutendste Lärmquelle angenommen. Dies gilt vor allem in Städten, wo ein erheblicher Anteil der Bevölkerung hohen Lärmbelastungen ausgesetzt ist.