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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74676
Gemeinsame Vergabe von U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehren? Zu den offenen Fragen nach den EuGH-Entscheidungen zur Anwendbarkeit der VO 1370/2007
Autoren |
C. Lenz C. Jürschik |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 37 (2019) Nr. 7+8, S. 32-35, 27 Q
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gleich zwei Mal zur Anwendbarkeit der Verordnung (VO) 1370/2007 im Bereich der Busse und Straßenbahnen entschieden. Klar ist nun, dass das Vergaberegime der VO 1370/2007 im Bereich der Busse und Straßenbahnen nur bei Dienstleistungskonzessionen gilt, im Übrigen gelten die Vergaberichtlinien. Komplizierter wird es, wenn nicht nur Verkehre mit Bussen und Straßenbahnen vergeben werden sollen, sondern auch U-Bahnverkehre hinzutreten. Der Beitrag zeigt, dass auch in diesem Fall eine Vergabe eines einheitlichen Auftrags möglich ist und nicht etwa eine praxisferne Trennung nach Verkehrsträgern vorzunehmen ist.