Detailergebnis zu DOK-Nr. 74679
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts
Autoren |
C. Niebrügge |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Verkehrsdienst 64 (2019) Nr. 8, S. 209-216, 1 B, 45 Q
3 275 Personen - im Durchschnitt mehr als acht Menschen pro Tag - verunglückten im Jahr 2018 auf Deutschlands Straßen tödlich. Im Vergleich zum Höchststand von 1970, mit über 21 000 tödlich Verunglückten, erscheint das als bedeutender Rückgang dank einer bis in den letzten Jahren immens gestiegenen Verkehrssicherheit. Doch reicht diese Verbesserung an Verkehrssicherheit auf Dauer aus? Inwiefern ist es ohne Konsequenzen hinnehmbar, dass nur eine Person im Straßenverkehr schwer verletzt wird oder gar ihr Leben verliert? Folgerichtig dürfte eine akzeptable Antwort nur sein, dass jede schwerverletzte oder getötete Person im Straßenverkehr eine Person zu viel ist. Das erstrebenswerte Ziel ist daher die Realisierung der Verkehrssicherheitsstrategie "Vision Zero", welche das qualitative Ziel "keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr" verfolgt. Es bedarf daher konkreter Maßnahmen, um die Hauptursachen und dadurch die Zahl der Unfälle mit besonders schwerwiegenden Folgen alsbald erheblich zu vermindern.