Detailergebnis zu DOK-Nr. 74675
Die gescheiterte Infrastrukturabgabe: Ende eines Irrwegs?
Autoren |
E. Hofmann |
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Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren 3.0 Gesetzgebung 5.1 Autobahnen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 17, S. 1257-1262, zahlr. Q
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht nun fest, dass die deutsche "Paketlösung", eine zeitabhängige Infrastrukturabgabe für die Benutzung deutscher Bundesfernstraßen bei gleichzeitiger Kompensation durch eine Reduzierung der Kfz-Steuer einzuführen, europarechtswidrig ist. Das war schon früh prognostiziert worden, hatte den deutschen Gesetzgeber aber nicht erschüttern können, zumal beachtliche Studien, mit denen sich das Bundesverkehrsministerium hatte informieren lassen, keine europarechtlich unzulässige Diskriminierung hatten erkennen können. Die Befürworter der deutschen Lösung fanden sich zwischenzeitlich durch die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Wahl bestätigt, der am letzten Tag seines Dienstes am Gerichtshof dafür plädierte, die Pkw-Maut als europarechtlich unbedenklich zu würdigen. Es ist bemerkenswert, dass der Gerichtshof auf das Kernargument von Wahl, es fehle bereits an einer geeigneten Vergleichsgröße, mit keinem Wort eingeht. Um die aktuelle Rechtslage angemessen würdigen zu können, ist zunächst ein Rückblick auf das deutsche Konzept erforderlich, bevor in einem zweiten Schritt eine kurze verfassungsrechtliche Bewertung der europarechtlichen Würdigung vorangestellt werden muss.