Detailergebnis zu DOK-Nr. 74960
Die deutsche Pkw-Maut: ein Fall für die Staatshaftung?
Autoren |
J. Berwanger |
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Sachgebiete |
2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren 3.0 Gesetzgebung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 38 (2019) Nr. 22, S. 1642-1643, zahlr. Q
Die Einführung einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen war seit 2013 ein CSU-Projekt gewesen. Der deutsche Beitragszahler sollte verschont bleiben. Bezahlen sollten die anderen. Im allgemeinen Sprachgebrauch erhielt es daher den Namen "Ausländer-Maut". Viele warnten vor der rechtlichen Problematik, zudem wurde von Kritikern die mangelnde Wirtschaftlichkeit des Vorhabens moniert. Das Infrastrukturabgabengesetz (InfrAG) setzte das Projekt um. Es wurde am 27.03.2015 vom Bundestag beschlossen. Am 08.06.2015 ausgefertigt, trat es am 12.06.2015 in Kraft. Zur rechtlichen Undurchführbarkeit führte, dass der EuGH mit Urteil vom 18.06.2019 (Az. C-591/17) dem InfrAG wegen Diskriminierung eine Absage erteilte. Dagegen geklagt hatte die Republik Österreich. Das Vorhaben und das Gesetz mussten wegen des EuGH-Urteils aufgegeben werden. Nach Angabe der Bundesregierung waren von 2014 bis einschließlich 18.06.2019 im Einzelplan zwölf Ausgaben in Höhe von insgesamt 53 601 435 Euro entstanden.