Detailergebnis zu DOK-Nr. 75062
Vorsatz bei Geschwindigkeitsverstößen (2 Teile)
Autoren |
F. Wozny |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 64 (2019) Nr. 9, S. 227-234 / Nr. 10, S. 255-261, 38 Q
In dem zweiteiligen Beitrag geht es um selten berücksichtigte Rechtsprechung des BGH: "Wer ... als Führer eines Pkws außerhalb geschlossener Ortschaften (ausgenommen auf Autobahnen) schneller als 100 km/h fährt, wird die Ordnungswidrigkeit im Allgemeinen vorsätzlich begehen, jedenfalls aber grob pflichtwidrig". Auch wenn diese Einschätzung des BGH bereits aus dem Jahr 1997 stammt, fand und findet sie in der Praxis der Ahndungsbehörden bisher kaum Anwendung beziehungsweise ist sie mitunter gänzlich unbekannt. Im Folgenden sollen die Hintergründe des Zitats eingeordnet sowie weitere ausgewählte Urteile und Beschlüsse aus dieser Zeit sowie aktuelle Rechtsprechung zu Vorsatz bei Geschwindigkeitsverstößen skizziert werden. Daran anschließend wird die Rechtsmeinung des Verkehrsexperten Prof. Dr. Dieter Müller der des Autors gegenübergestellt. Abschließend werden Empfehlungen für die Ahndungspraxis bei entsprechenden Geschwindigkeitsverstößen durch Polizei und Bußgeldbehörden gegeben sowie ein kurzes Fazit gezogen.