Detailergebnis zu DOK-Nr. 74974
Luftreinhaltung in Stuttgart: Aktuelle Entwicklung und Maßnahmen
Autoren |
R. Kapp |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Straßenverkehrstechnik 63 (2019) Nr. 11, S. 782-787, 8 B, 8 Q
Seit Jahren arbeitet die Landeshauptstadt Stuttgart mit vielfältigen Aktivitäten daran, die Luftsituation im Stadtgebiet zu verbessern. Die Erfolge dieser Anstrengungen sind sichtbar. Dennoch werden in Stuttgart, wie in vielen Städten, noch EU-Luftschadstoffgrenzwerte überschritten. Das gilt insbesondere für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2), während bezüglich der zulässigen Überschreitungsstunden (> 200 µg/m³) deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten und 2017 der entsprechende EU-Grenzwert erstmalig eingehalten werden konnte. Die Überschreitungen der EU-Grenzwerte bezüglich des NO2-Jahresmittelwerts finden sich entsprechend dem von den Landesbehörden in Auftrag gegebenen Gesamtwirkungsgutachten an rund 70 km innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. Die bisherigen Maßnahmen wie das Einrichten einer Umweltzone mit grüner Plakette, Lkw-Durchfahrtsverbot, Verkehrsverstetigung und Verbesserungen im ÖPNV reichen nicht aus, machen mithin eine erneute Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart mit weitergehenden Maßnahmen erforderlich. Dieser hat auch den Anspruch, mindestens weitere Verkehrsverbote (Euro-5-Diesel) noch zu verhindern. Zu den innovativen Maßnahmen in Stuttgart gehören ein "Pilotprojekt Mooswand" wie auch der bundesweit einmalige Feinstaubalarm oder die Intensiv-(Hochdruck-)Straßenreinigung. Nach positiven Wirkungsuntersuchungen in Labor und Technikum hinsichtlich eines Titandioxideinsatzes wird bei der Sanierung/Erneuerung zementhaltiger Straßen-/Gehwegbeläge in Stuttgart entsprechend dotiertes Material eingesetzt. Auch entsprechende Asphaltmischungen werden probehalber eingesetzt. An geeigneten Objekten entlang von Verkehrsachsen mit Grenzwertüberschreitungen soll photokatalytische Fassadenfarbe angebracht werden. Bei der Tempo-40-Regelung an Steigungsstrecken zeigt sich eine deutliche Harmonisierung in den Geschwindigkeitsprofilen und damit ein Rückgang der NO2-Emissionen. Über die gesetzlich geregelten Zuständigkeiten hinaus ist dabei eine intensive Zusammenarbeit von Landes- und kommunalen Behörden wichtig. Gleichzeitig hat die Stadt Stuttgart ihren Aktionsplan "Nachhaltig mobil in Stuttgart" fortgeschrieben und beabsichtigt, mit dem erarbeiteten Masterplan - Green City Plan - die für die Luftreinhaltung erfolgten Ansätze der Verkehrsplanung und des Verkehrs- und Mobilitätsmanagements weiterzuverfolgen und auszuweiten.