Detailergebnis zu DOK-Nr. 74988
Schutzbedürftige Personengruppen queren auch außerorts: Problematik der Querung einer übergeordneten Straße außerorts
Autoren |
G. Kuffer |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
mobilogisch! 39 (2018) Nr. 2, S. 13-16, 2 B
Der Schutz von Fußgängern sowie Radfahrern, insbesondere die Personengruppe der Schutz-/Hilfsbedürftigen im Umfeld des Straßenverkehrs, ist ein fester Bestandteil der Gesetzgebung. Jedoch sind die dafür ausgeführten Formulierungen sowohl in der Gesetzgebung, wie auch den entsprechenden Richtlinien und Empfehlungen fast ausschließlich auf den Innerortsbereich abgestimmt. Dies hat zur Folge, dass Ausnahmesituationen, welche sich nicht in einer geschlossenen Ortschaft befinden, und die hiervon abweichen, vonseiten der Behörden fehlinterpretiert werden können. Dies womöglich auch aus Mangel an klaren Vorgaben vonseiten der zuständigen Regierungen. Möglicherweise auch aus gewollten Vorgaben, die einem Verkehrsfluss eine höhere Priorität zugestehen, als die Sicherheit von schwachen Verkehrsteilnehmern, insbesondere schutzbedürftiger Personengruppen. Oder es geht letztendlich wie fast immer ums Geld, denn gerade außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Baulastträger für die Einrichtung der Anlagen und deren Kosten verantwortlich. Der Kfz-Verkehr nimmt ständig zu, man spricht von 30 % bis 2030, sodass eine Neubewertung im Bestand notwendig ist aber es oft schwer wird hier Verbesserungen zu bekommen. Meist wird erst gehandelt, wenn ein Unfall passiert ist. Aber selbst dies reicht oft nicht aus.