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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74965
Umgebungslärmrichtlinie in Schleswig-Holstein - ein Erfahrungsbericht über die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG
Autoren |
L. Gliesmann A. Brückner |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Lärmbekämpfung 14 (2019) Nr. 6, S. 184-189, 2 T, 24 Q
Die dritte Runde der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wird mit der Lärmkartierung 2017 und der aktuellen, in Schleswig-Holstein noch nicht vollständig abgeschlossenen Aufstellung der Lärmaktionspläne umgesetzt. Die Zuständigkeit für die Ausarbeitung der Lärmkarten und für die Aufstellung der Aktionspläne liegt in Schleswig-Holstein gemäß § 47 e Bundes-Immissionsschutzgesetz bei den Gemeinden. Dem Land obliegt die Berichterstattung an die Bundesregierung.