Detailergebnis zu DOK-Nr. 75163
Manipulation bei Elektrokleinstfahrzeugen
Autoren |
M. Schäler |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
Verkehrsdienst 64 (2019) Nr. 12, S. 319-324, 1 B, 1 T, 10 Q
In dem Beitrag geht es um die fahrerlaubnisrechtliche Einordnung von Elektro-Tretrollern und Segways mit einer von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) abweichenden Höchstgeschwindigkeit. Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) zum 15.06.2019 hat der bundesdeutsche Verordnungsgeber auf die seit Jahren bestehende Nachfrage in der "Mikromobilität" reagiert und die bestehende Regelungslücke zum europäischen Typgenehmigungsrecht durch Implementierung einer nationalen Verordnung zumindest partiell geschlossen. Seither prägen vor allem sogenannte Elektro-Tretroller den Verkehrsraum zahlreicher Städte und stellen die polizeiliche Verkehrsüberwachung vor bislang unbekannte Herausforderungen. Dabei ist mit einiger Besorgnis festzustellen, dass insbesondere Elektro-Tretroller in Betrieb genommen werden, die über keine Typgenehmigung verfügen und eine vom Anwendungsbereich der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung abweichende Höchstgeschwindigkeit aufweisen.