Detailergebnis zu DOK-Nr. 75381
Funkgeräte in Einsatzwagen: Nutzung als "Handyverstoß"?
Autoren |
F. Wozny |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 64 (2019) Nr. 12, S. 311-318, 1 B, 39 Q
Schnelle, einfache und sichere Kommunikation zwischen Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr, dem Zoll und anderen BOS (Behörden mit Sicherheitsaufgaben) wäre ohne Funktechnik mittlerweile völlig undenkbar. Der Digitalfunk ist in Deutschland endlich angekommen und nicht mehr wegzudenken. Einwandfrei funktionierender Funkverkehr ist ein Garant für Einsatzerfolg und Eigensicherung. Grundsätzlich sind alle Einsatzfahrzeuge, die operativ zur Einsatzbewältigung im engeren Sinne eingesetzt werden, mit Funktechnik ausgestattet. Die Funkgeräte sind dabei so installiert, dass sowohl der Beifahrer als auch der Führer des Einsatzfahrzeugs Zugriff auf das Sprech- oder "Handteil" des Funkgeräts haben. Fraglich ist jedoch, ob die Benutzung des Funkgeräts durch den Fahrzeugführer zulässig ist, und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Praxisnah wird in dem Beitrag die aktuelle Rechtslage erläutert, speziell für Praktiker im operativen Dienst von Polizei, Feuerwehr, Zoll und anderen BOS. Eine wichtige Übergangsregelung wird dabei in den Fokus genommen.