Detailergebnis zu DOK-Nr. 75166
Neue Anforderungen an die UVP für Straßenbauvorhaben
Autoren |
S. Balla N. Diederichs |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Straßenverkehrstechnik 64 (2020) Nr. 1, S. 20-25, 3 B
Im Jahr 2017 wurde das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf der Basis der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU inhaltlich deutlich erweitert, neu gegliedert und sprachlich erheblich überarbeitet. Eine wesentliche Änderung betrifft die Unterlagen des Vorhabenträgers zur UVP, die zukünftig in einem zusammenhängenden UVP-Bericht zu bündeln sind. Das UVPG formuliert in Anlage 4 zudem deutlich detailliertere Anforderungen an den UVP-Bericht als bisher. Um diese neuen Anforderungen für den Straßenbau zu erläutern, soll eine neue Richtlinie Umweltverträglichkeitsprüfung (RUVP) für den Straßenbau entstehen. Vorbereitet wird die RUVP durch das von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vergebene FE-Vorhaben "Weiterentwicklung und Konsolidierung des Regelwerks zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau". Die RUVP soll die bisher für den Straßenbau vorliegenden Regelwerke bündeln und insbesondere die Themen Feststellung der UVP-Pflicht, Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) und UVP-Bericht umfassen. Dabei wird eine konsequente Trennung der Instrumente UVS und UVP-Bericht vorgeschlagen. Der UVP-Bericht soll sowohl auf der Stufe der Vorplanung als auch auf der Stufe der Genehmigungsplanung möglichst in den Erläuterungsbericht integriert werden. Die Bearbeitung des FE-Vorhabens erfolgt durch die Planungsbüros Bosch & Partner sowie Froelich & Sporbeck.