Detailergebnis zu DOK-Nr. 75237
Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 oder 130 km/h
Autoren |
W. Baltzer G. Mayer C. Sistenich |
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Sachgebiete |
15.8 Straßentunnel |
STUVA-Tagung 2019 - Internationales Forum für Tunnel und Infrastruktur: 26. bis 28. November 2019 - Langfassungen der Vorträge. Berlin: Ernst und Sohn, 2019 (Forschung + Praxis: U-Verkehr und unterirdisches Bauen Bd. 53) S. 286-293, 4 B, 4 T, 11 Q
In Deutschland wird derzeit zur Gewährleistung der Sicherheit von Tunnelnutzern neben der Umsetzung von baulichen und technischen Vorkehrungen gemäß der "Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" (RABT 2006) und den "Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln mit einer Geschwindigkeit von 80/100 km/h" (EABT-80/100 2019) die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Regel auf 80 km/h begrenzt, wobei in einigen wenigen Autobahntunneln auch 100 km/h zugelassen sind. Geschwindigkeitsbeschränkungen dieser Art können jedoch im Autobahnbereich zu Inhomogenitäten im Verkehrsablauf und damit auch zu einer größeren Unfallgefährdung führen. Von daher ist zu fragen, unter welchen Randbedingungen die Geschwindigkeit in Autobahntunneln auf 120 beziehungsweise 130 km/h angehoben werden kann, ohne dass der Schadenserwartungswert maßgeblich höher ausfällt als auf vergleichbaren Teilstücken der freien Strecke.