Detailergebnis zu DOK-Nr. 75274
Zweirad-Sharing nach Raumtypen bis 2050
Autoren |
K. Krauss C. Scherf |
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Sachgebiete |
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) 5.5 Radverkehr, Radwege |
Internationales Verkehrswesen 72 (2020) Nr. 1, S. 72-75, 5 B, 12 Q
In der aktuellen Debatte um neue Formen der Mobilität werden regelmäßig öffentlich genutzte Zweiräder genannt. Verglichen mit ÖV und Carsharing haben diese Fahrzeuge geringere Zugangshürden sowie Energie- und Platzverbräuche. Insofern sind auch Scooter-, Kickscooter- und Bikesharing für die Verkehrswende relevant. Schon heute prägen sie das Straßenbild deutscher Großstädte. Gilt dies zukünftig auch für suburbane, kleinstädtische und ländliche Räume? Der Beitrag basiert auf Auszügen einer Studie zu Wirkungen neuer Mobilitätskonzepte in Deutschland bis 2050. Unter Zweirad-Sharing verstehen wir die sequenzielle Nutzung zweirädriger Fahrzeuge. Innerhalb definierter Gebiete werden diese meist im Freefloating, das heißt stationsunabhängig, ausgeliehen und zurückgegeben (Bikesharing existiert vielerorts auch stationsbasiert). Als Scooter werden Motorroller - das heißt Kleinkrafträder - bezeichnet, die bis zu 45 km/h fahren. Elektrisch betrieben weisen sie circa 60 km Reichweite auf. Als Kickscooter bezeichnen wir E-Tretroller, die zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen zählen. Sie werden stehend genutzt, sind in Deutschland bis zu 20 km/h zugelassen und weisen Reichweiten von circa 40 bis 50 km auf. Bikesharing umfasst sowohl rein durch Muskelkraft angetriebene wie auch durch Elektromotoren unterstützte Fahrräder (Pedelecs). Diese werden stationsbasiert, stationsunabhängig oder in Mischformen angeboten.