Detailergebnis zu DOK-Nr. 75268
Öffentlicher Verkehr und Taxis: Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zur Daseinsvorsorge (Teile 1 und 2)
Autoren |
S. Kummer S. Stefanov |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Internationales Verkehrswesen 71 (2019) Nr. 4, S. 14-18, 3 B, 15 Q / 72 (2020) Nr. 1, S. 10-14, 3 B, 1 T, 6 Q
Der Taximarkt ist im Umbruch, neue Anbieter mit zum Teil umstrittenen Geschäftsmodellen greifen die traditionellen Taxiunternehmen an. Um bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr einen Wildwuchs zu vermeiden, sind die Staaten gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Der erste Teil des zweiteiligen Beitrags stellt zunächst die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs als Daseinsvorsorge und insbesondere der Taxis dar. Der zweite Teil widmet sich den rechtlichen Rahmenbedingungen und analysiert die aus der Daseinsvorsorge resultierenden Pflichten für Taxis. Außerdem werden verkehrspolitische Handlungsempfehlungen für die Gestaltung der Rahmenbedingungen gegeben. Nach der Rechtsprechung des (österreichischen) Verfassungsgerichtshofs (VfGH) kommt den Trägern des Gelegenheitsverkehrs eine besondere, eine dem öffentlichen Interesse entsprechende Bedeutung zu. Sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht ist diese Ersatzfunktion für öffentliche Verkehrsmittel, wie sie insbesondere von den Taxi-Gewerbebetreibenden wahrgenommen wird, von höchster Bedeutung. Es geht darum, sicherzustellen, dass das Wirtschaftsgut "Fahrgelegenheit" in einer die räumlichen und zeitlichen Lücken der Versorgung durch öffentliche Verkehrsmittel gewissenhaft und betriebssicher ergänzende Aktivitäten ermöglicht wird. Das Gelegenheitsverkehrsgewerbe bietet somit in Ergänzung zu den öffentlichen Verkehrsmitteln ein flexibleres Beförderungssystem an, das auf diese Weise - zumindest faktisch - selbst zum Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel gezählt werden kann. Ob nun in der Stadt oder auf dem Land, Taxis sind fester Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs und damit auch der Daseinsvorsorge. Ebenso wie beim Linienverkehr werden Taxis nämlich für jedermann zugänglich an öffentlichen Orten bereitgehalten, es besteht eine Beförderungspflicht und es gelten verbindliche Tarife. Taxis werden von ihrem Funktionszweck zum Bereich des öffentlichen Nahverkehrs gezählt.