Detailergebnis zu DOK-Nr. 75382
Rechtsgutachten zur Implementierung von Alkohol-Interlock-Programmen in Deutschland
Autoren |
D. Müller A. Rebler T. Gehlert |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Berlin: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versicherer, 2020, 354 S., zahlr. T, Q, Anhang (Forschungsbericht / Unfallforschung der Versicherer (GDV) Nr. 64). - ISBN 978-3-939163-94-7. - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.udv.de
Die Implementierung von atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperren (Alkohol-Interlocks) in das System des deutschen Verkehrsrechts lässt noch immer auf sich warten. Dies hat Gründe. Das deutsche Verkehrsrecht ist insbesondere verteilt auf das öffentliche Recht und das Strafrecht und damit auf zwei Rechtsgebiete, die kaum Berührungspunkte miteinander haben. Allerdings ist das Fahreignungsrecht sowohl im Strafgesetzbuch (StGB) als auch im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verankert und muss einerseits von der Strafjustiz und andererseits von den Fahrerlaubnisbehörden bei den betreffenden Kraftfahrern angewandt werden. Die in der Studie allein interessierende Klientel ist durch eine oder mehrere Fahrten in mehr oder minder stark alkoholisiertem Zustand auffällig geworden und hat daraufhin entweder eine Strafe oder eine verwaltungsrechtliche Sanktion erhalten. Betroffene Personen denken in denjenigen Staaten, in denen Alkohol-lnterlocks rechtlich implementiert sind, nun darüber nach, dass sie doch aufgrund von Sachzwängen eine gültige Fahrerlaubnis benötigen, um zur Arbeit zu kommen und beantragen die Teilnahme an einem staatlichen Alkohol-Interlock-Programm. Derartige Programme existieren auf den drei Kontinenten Amerika, Australien und Europa, wo diese in der genannten zeitlichen Reihenfolge eingeführt wurden und seither Fahrten alkoholisierter Fahrer effektiv verhindern.