Detailergebnis zu DOK-Nr. 75471
Anforderungen an Kfz nach § 38 BlmSchG (Teile 1 und 2)
Autoren |
A. Scheidler |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Verkehrsdienst 65 (2020) Nr. 3, S. 66-71, 1 B, 37 Q / Nr. 4, S. 87-92, 1 B, zahlr. Q
Paragraf 38 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) normiert immissionsschutzrechtliche Anforderungen an die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen (insbesondere Kraftfahrzeugen) und enthält auch eine entsprechende Verordnungsermächtigung. Derartige Anforderungen sind spätestens mit dem im September 2015 bekannt gewordenen Diesel- oder Abgasskandal verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, dies nicht zuletzt wegen unzulässigerweise von der Automobilindustrie verbauten Abschalteinrichtungen. Paragraf 38 BlmSchG steht dabei neben den Vorgaben nach dem Straßenverkehrsrecht mit seinen Vorschriften zur Kfz-Zulassung und wird dabei ebenso wie das Straßenverkehrsrecht durch zahlreiche europarechtliche Vorgaben überlagert. Der zweiteilige Beitrag behandelt unter anderem Struktur und Bedeutung des § 38, Überlagerung durch Europarecht, Verhältnis und Abgrenzung zu anderen Vorschriften, Anwendungsbereichen und Grundpflichten.