Detailergebnis zu DOK-Nr. 76152
VGT 2020: Bericht aus dem Arbeitskreis V
Autoren |
E. Ternig |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 65 (2020) Nr. 4, S. 103-106, 1 B
Der Arbeitskreis (AK) V des diesjährigen Verkehrsgerichtstags beschäftigte sich mit Elektrokleinstfahrzeugen. Zum 15.06.2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft. Die Referenten in Goslar behandelten vorrangig die Themen Verkehrssicherheit, Verteilungskampf und Auslandserfahrungen. Der Leiter des AK, Prof. Stefan Strick, konnte 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen. Erster Referent war Lars Zemke, Vorsitzender des Bundesverbands Elektrokleinstfahrzeuge e. V., der zunächst die Unterschiede des Sharingbetriebs und der Privat-Nutzer herausstellte und das Elektrokleinstfahrzeug als ein leichtes Elektrofahrzeug mit Motor für eine Person definierte. Dr. Tibor Pataki vom Gesamtverband der Versicherer ging in seinem Referat auf versicherungsrechtliche Aspekte ein. Er stellte nochmals klar, dass es sich bei den Fortbewegungsmitteln um Kraftfahrzeuge (§ 1 Abs. 2 StVG, § 1 PflVersG) handelt und somit Versicherungspflicht besteht. Der dritte Redner, Dr. Detlev Lipphard, DVR, ging auf die Nutzungsmethoden ein. Die Wegelänge liegt bei 1,5 bis 2,5 Kilometer, daher werden Wege zu Fuß ersetzt, der Spaßfaktor spielt eine große Rolle und die Gefahren der Nutzung werden unterschätzt. Die Gründe für Verkehrsunfälle liegen bei der Unachtsamkeit, Fehlern beim Abbiegen, bei der Wartepflicht, der Ablenkung und dem Führen der Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss. Im abschließenden Referat ging Peter Jaklin, Rechtsanwalt des ADAC, auf die Rechtslage und Erfahrungen im Ausland ein.