Detailergebnis zu DOK-Nr. 75511
Arbeitsplatzgrenzwert für Bitumen festgelegt: Ermittlung und Bewertung der Exposition bei Heißverarbeitung sowie Maßnahmen zur Expositionsreduzierung
Autoren |
N. Kluger U. Musanke |
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Sachgebiete |
9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 9.1 Bitumen, Asphalt 4.2 Berufsfragen, Arbeitsschutz |
Bauportal 132 (2020) Nr. 1, S. 12-15, 4 B
In der Herbst-Sitzung 2019 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) einen Arbeitsplatzgrenzwert in Höhe von 1,5 mg/m³ für Dampf und Aerosol bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen verabschiedet. Gleichzeitig wurden Dampf und Aerosol aus Oxidationsbitumen als krebserzeugend in die Kategorie 1B eingestuft. Für die Bereiche Walzasphalt, Gussasphalt und Bitumenbahnen gilt eine Übergangsregelung für fünf Jahre. In dieser Zeit muss die anspruchsvolle Aufgabe umgesetzt werden, die Expositionen auf den Baustellen auf ein Zehntel zu reduzieren. Die wesentlichen Maßnahmen hierzu sind der Einbau von temperaturabgesenktem Asphalt und der Einsatz von Asphaltfertigern mit Absaugung. Bereits im Mai 2020 soll ein Plan zur Konkretisierung flankierender Maßnahmen im AGS präsentiert werden und im Mai 2022 ein Zwischenbericht zum Sachstand erfolgen. In dem Beitrag wird auch auf die Entwicklung in den letzten 20 Jahren, die Hintergründe und die international unterschiedlichen Messverfahren eingegangen. Hinsichtlich des Oxidationsbitumens bei Bitumenbahnen wird eine Substitution durch Polymerbitumenbahnen deutlich einfacher als andere Maßnahmen umzusetzen zu sein.