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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75689

Stadt(t)räume von Kindern: Kinderorientierte Stadtentwicklung

Autoren
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung

Informationen zur Raumentwicklung (2018) Nr. 2, 120 S., B, T, Q

Das Baugesetzbuch sieht seit 2013 explizit vor, dass Kinder und Jugendliche bei der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt werden müssen. Doch wie geht man um mit Anregungen und Wünschen dieser sehr phantasievollen Altersklasse? Inwieweit ist es sinnvoll, Kinder, insbesondere diejenigen im Grundschulalter und darunter, an Planungsprozessen zu beteiligen und ihre Belange als Planungsmaßstab zu nehmen? Ein Treffpunkt zum Planschen – ob an einem künstlichen Wasserlauf, einem freigelegten Bach oder in einem Brunnen – so könnte der kindliche Schwimmbad-Wunsch übersetzt und realisiert werden. Das setzt voraus, sich auf die Wahrnehmung der Kinder, und damit im wahrsten Sinne des Wortes auf ihre Augenhöhe bei der Sicht auf die Stadt einzulassen. Die Autoren der 11 Artikel im Heft 2/2018 der IzR (Informationen der Raumentwicklung) gehen darauf ein, wie sich die Aneignung des öffentlichen Raums durch Kinder im Laufe der Zeit gewandelt hat und was ein verändertes Kindheits-Verständnis damit zu tun hat. Kindgerechte Stadtplanung geht über das Bereitstellen von speziellen Infrastrukturen und Orten für Kinder hinaus. Kindgerechte Stadtplanung ist eine Querschnittsaufgabe, die Kinder als Experten wertschätzt und nicht auf Sozialpolitik beschränkt. Wenn Planer und andere an der Stadtentwicklung Beteiligte sich mit kindlicher Wahrnehmung, Aneignung, Bewertung und Gestaltung der städtischen Umwelt auseinandersetzen, entstehen neue Maßstäbe; ja, eine neue Maßstäblichkeit. Wer kindgerecht plant, plant lebenswerte Städte für alle.