Detailergebnis zu DOK-Nr. 75572
Stellplatzschlüssel und Mobilitätskonzepte: erste Bilanz nach Aufhebung der Stellplatzverpflichtung im Wohnungsbau in Hamburg
Autoren |
C. Gertz |
---|---|
Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
PLANERIN (2018) Nr. 3, S. 19-21, 1 B, 3 T, 3 Q
Bei Wohnungsbauprojekten und Nachverdichtungen in Großstädten gilt es, wohnstandortbezogene Mobilitätskonzepte, die auf räumlich differenzierten Stellplatzregelungen aufbauen, unter Einbeziehung eines attraktiven Carsharing-Angebots von Beginn an zu integrieren. Beim Neubau greift die Stellplatzverpflichtung, die den Bau von Stellplätzen fordert, jedoch nicht auf die konkrete Regelung der Nutzung einwirkt. Aufgrund des in Großstädten hohen Anteils von Haushalten ohne eigenen Pkw wird die bislang übliche Anforderung der Ausweisung von einem Stellplatz je Wohnung zunehmend infrage gestellt. In Großstädten wie Hamburg oder München besitzt jeder dritte Haushalt kein Auto. Früher war der Stellplatzschlüssel ausschließlich über die jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Inzwischen haben zahlreiche Bundesländer die Regelungen geändert. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben die Verpflichtung zum Stellplatzbau (im Wohnungsbau) abgeschafft, sodass dort die Bauherren entscheiden, welche Stellplatzanzahl realisiert wird. In anderen Bundesländern haben die Kommunen die Möglichkeit bekommen, eigene Satzungen aufzustellen und können somit selbst entscheiden, welche Stellplatzregelungen sie für neue Bauprojekte vorgeben. Die Unterschiedlichkeit der Regelungen und Verantwortlichkeiten führt dazu, dass verschiedene Akteure mit unterschiedlicher Expertise und Interessenlage Entscheidungen treffen. In den sich hierbei ergebenden Diskussionen besteht dann häufig eine Unsicherheit über die anzulegenden Kriterien bei der Entscheidung über die zukünftige Stellplatzanzahl.