Detailergebnis zu DOK-Nr. 75599
Digitaler Beifahrer bei Großraum- und Schwertransporten
Autoren |
J. Jooß |
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Sachgebiete |
5.21 Straßengüterverkehr 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) 6.7.2 Verkehrsbeeinflussung außerorts, Verkehrsmanagement, Fahrerassistenzsysteme |
Verkehrsdienst 65 (2020) Nr. 5, S. 132-135, 1 B
Die Fahrauflage 21 RGST verlangt für jeden Großraum- und Schwertransport (GST) einen Beifahrer. Diese Anordnung stellt Durchführende schon in normalen Zeiten vor Herausforderungen. Umso mehr gilt das angesichts von Abstandsregelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Abhilfe versprechen digitale Fahrtassistenzsysteme. Sie unterstützen Fahrer dabei, Fahrtstrecke und Fahrauflagen einzuhalten, ohne abgelenkt zu werden. Gleichzeitig senken sie die Ansteckungsgefahr. Einige Bundesländer erkennen sie deshalb bereits als Ersatz für die Fahrauflage 21 RGST an. Zu groß, zu schwer oder beides - die Zahl von Großraum- und Schwertransporten auf deutschen Straßen nimmt seit Jahren zu, Tendenz weiter steigend. Dabei ist einfach Losfahren keine Option. Gemäß § 46 und § 29 StVO benötigt jeder Großraum- und Schwertransport eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise -erlaubnis. Transportunternehmen stellen in der Regel einen Antrag über das zentrale Online-Portal VEMAGS. Dabei geben sie Start- und Zielort, Maße sowie Gewicht und die geplante Route an. Nach Prüfung stellt die zuständige Straßenverkehrsbehörde einen Genehmigungs- beziehungsweise Erlaubnisbescheid aus. Dieser enthält neben der Fahrtstrecke diverse wichtige Auflagen und Bedingungen, denen Transportdurchführende zwingend folgen müssen. Nur so lässt sich vermeiden, dass sie den Verkehrsfluss behindern, oder es zu Unfällen und Schäden wegen ungeeigneter Straßen, Brücken, Baustellen oder Ähnlichem kommt. Der Haken daran: Solche Bescheide umfassen oftmals mehr als 100 DIN-A4-Seiten. Auswendig lernen scheidet also aus. Auch das Lesen während der Fahrt ist für den Fahrer kaum gefahrlos möglich und strengstens verboten.