Detailergebnis zu DOK-Nr. 75612
Hohe Emissionen beim Asphaltbau sind vermeidbar
Autoren |
R. Rühl |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 9.1 Bitumen, Asphalt 11.2 Asphaltstraßen |
Immissionsschutz 25 (2020) Nr. 2, S. 62-67, 6 B, 3 T, 4 Q
Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen als krebserzeugend eingestuft, und für Dämpfe und Aerosole aus Destillations- und Air Rectified Bitumen einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) festgelegt. Der AGW wurde allerdings auf massiven Druck des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes bis 2025 ausgesetzt. Der Beitrag erläutert diesen Vorgang, die Belastung der Asphaltarbeiter sowie Anwohner von Straßenbaumaßnahmen und nennt Techniken zu deren Verringerung, die in anderen Ländern schon erfolgreich eingesetzt werden. 2011 hat die internationale Krebsagentur IARC ihre veraltete Monografie zu Bitumen von 1987 überarbeitet und Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen als krebserzeugend eingestuft (Gruppe 2A). Das technische Kapitel der IARC-Monografie hat der Gesprächskreis Bitumen 2018 ins Deutsche übertragen und dabei die Herstellung von Bitumen, von Bitumenprodukten sowie deren Einsatz beschrieben. 2018 ist die MAK-Kommission dieser Einschätzung gefolgt und hat Dämpfe und Aerosole aus Oxidationsbitumen in ihre Kategorie 2 eingestuft. Oxidationsbitumen wird unter anderem bei Straßenbauarbeiten zur Abdichtung eingesetzt (Fugenverguss). Es ist an dieser Stelle wichtig, darauf hinzuweisen, dass nicht das Bitumen selbst, sondern die Dämpfe und Aerosole aus Bitumen eingestuft beziehungsweise mit einem Grenzwert belegt werden. Die Dämpfe und Aerosole aus Bitumen haben eine andere Zusammensetzung als das feste Bitumen, das vor allem mehr schwerflüchtige Substanzen enthält. Es gibt somit auch keine Bitumendämpfe und -aerosole, sondern nur Dämpfe und Aerosole aus Bitumen.