Detailergebnis zu DOK-Nr. 75753
Erfahrungen mit der Betriebsdienstüberwachung bei externer Leistungserbringung
Autoren |
R. Hess L. Temme J. Hanel J. Rentsch J. Timmer |
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Sachgebiete |
16.0 Allgemeines 16.3 Verkehrssicherung (Absperrdienst) |
Straße und Autobahn 71 (2020) Nr. 6, S. 486-491, 4 B, 2 T, 5 Q
Im Rahmen der öffentlich-privaten Partnerschaften für den Neu- und Ausbau von Autobahnen wird auch der Betriebsdienst mit an den privaten Partner übergeben. Damit geht die Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einher. Da aber die Verantwortung für die Verkehrssicherheit der Verkehrsanlage nicht delegiert werden kann und die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht darüber hinaus in verschiedene andere Prozesse mit benachbarten Behörden eingebettet ist, führt die Aufgabenübertragung zu neuen Schnittstellen. Dadurch erhält die Kontrolle der Leistungserbringung durch den privaten Partner besondere Bedeutung und bedarf differenzierter Überlegungen. Eine Möglichkeit der Umsetzung wird am Beispiel der Bundesautobahn BAB A 7 im Raum Göttingen vorgestellt, die als öffentlich-private Partnerschaft sechsstreifig ausgebaut, betrieben und erhalten wird. Die Überwachung der Leistungserbringung im Straßenbetriebsdienst wird hier durch eine Betriebsdienstüberwachung gewährleistet, die in eine größere Projektstruktur für Bau, Betrieb und Erhaltung integriert ist. Die Kontrollaufgaben werden in Feststellungen mit Bezug zur Verkehrssicherungspflicht einerseits und in die Leistungserbringung im Rahmen des Vertrags andererseits unterteilt. Für die organisatorische und technische Umsetzung erfolgt eine Betrachtung der Konsequenzen für das Stichprobenkonzept und die Einführung einer Lösung mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten im Betriebsdienst. Die Erfahrung zeigt, dass eine praktikable Abbildung der Arbeitsprozesse zu einer guten Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Partner führen kann.