Detailergebnis zu DOK-Nr. 75668
Lockerungen bei Lenk- und Ruhezeiten, Sonntags-Fahrverbot
Autoren |
A. Rebler |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.21 Straßengüterverkehr |
Verkehrsdienst 65 (2020) Nr. 6, S. 143-147, 1 B, 1 T, 7 Q
Die Corona-Krise hält die Welt in Atem. Die Pandemie ist Grund für die Einführung bisher nicht für möglich gehaltener Einschränkungen: Um das Ansteckungsrisiko für die Bevölkerung zu minimieren, wurden Ausgangsbeschränkungen erlassen und manche Staaten haben Einreiseverbote verfügt. Wegen weitreichender Kontaktverbote können Berufskraftfahrer an sich vorgeschriebene Weiterbildungen nicht mehr absolvieren, Fahrschulen bleiben geschlossen. Dabei ist man sich einig, dass die Infrastruktur aufrechterhalten bleiben muss und die Versorgung der Bevölkerung nicht leiden darf. Die für den Vollzug der verkehrsrechtlichen Vorschriften zuständigen Bundesländer haben deshalb verschiedene Ausnahmeregelungen erlassen, mit denen der systemkritische Güterverkehr am Laufen gehalten werden soll.