Detailergebnis zu DOK-Nr. 75759
Verkehrspolitik in der Schweiz: Fünfzig Jahre Verkehrspolitik der Schweiz
Autoren |
W. Stohler |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft |
GRV-Nachrichten (2020) Nr. 118, S. 20-23, B
In der föderalistisch organisierten Schweiz ist es erst sehr spät zu einer nationalen Verkehrspolitik gekommen. Bis in die 1970er-Jahre war es primär Infrastruktur-Politik. Von nationaler Bedeutung waren bloß die Verstaatlichung der Eisenbahnen zu Beginn des 20. Jahrhunderts und in den 1950er-Jahren Bau und Finanzierung eines Autobahnnetzes. Die rasante Zunahme des Autoverkehrs und der zu beobachtende Niedergang der Eisenbahn veranlassten zu Beginn der 1970er-Jahre ein Überdenken der Gesamtverkehrs-Politik. Eine breit abgestützte, mit Politikern und Fachleuten bestückte Kommission erarbeitete eine Gesamtschau und veröffentlichte ihre Resultate in der Form von 40 Thesen, den sogenannten GVK-Thesen. In seiner Botschaft an das Parlament schrieb der Bundesrat: Die koordinierte Verkehrspolitik dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität, indem sie die echten Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigt,
die verfügbaren Ressourcen sparsam einsetzt und die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt so weit als möglich verhindert. Voraussetzung ist eine gesamtheitliche Behandlung der Verkehrsprobleme, insbesondere bei der Weiterentwicklung der bestehenden Infrastrukturen. Damit der Bund seine eigenen Aufgaben zeitgemäß erfüllen und gleichzeitig die Kantone gegen eine unverhältnismäßige Belastung schützen kann, soll die langfristige Sicherung der erforderlichen Mittel, die bisher nur für die Straßenbauaufgaben des Bundes bestand, auf den öffentlichen Verkehr ausgeweitet werden. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs ist im Hinblick auf den Umweltschutz und den sparsamen Energieverbrauch angezeigt. Ziel der Botschaft ist es, im Sinne dieser neuen Verkehrspolitik die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine koordinierte Planung, für eine sachgerechte Abgrenzung der Aufgaben zwischen Eidgenossenschaft und Kantonen sowie für eine langfristig gesicherte Finanzierung der bundeseigenen Verpflichtungen zu schaffen. Die Vorlage wurde jedoch in einer Volksabstimmung abgelehnt.