Detailergebnis zu DOK-Nr. 75790
Der neue UVP-Bericht: Anforderungen an Behörden und Gutachter durch das UVP-Modernisierungsgesetz - Einführung in das Schwerpunktthema
Autoren |
J. Hartlik |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 34 (2020) Nr. 1, S. 1-2
Die durch die 2014 novellierte UVP-Richtlinie ausgelöste "Modernisierung" des UVP-Gesetzes hat signifikante Folgen sowohl für die UVP-Praxis der Behörden als auch für die Praxis der Gutachter. Die Behörden sehen sich zum Beispiel mit einer Neuregelung der Vorprüfung konfrontiert, die noch einmal deutlich an Komplexität zugenommen hat. Aus den §§ 7 bis 14 UVPG lassen sich mittlerweile 24 Fallgruppen mit unterschiedlichen Konsequenzen ableiten. Je nachdem ob es sich um Neu- oder Änderungsvorhaben oder um kumulierende Projekte - Erstvorhaben offen oder abgeschlossen - handelt, wird anders verfahren. Werden die Sonderregelungen für Industriezonen und Städtebauprojekte, bestimmte Straßen sowie Hochspannungsfreileitungen addiert, können insgesamt 30 fallspezifische Sonderreglungen identifiziert werden. Inhaltlich wurde durch das UVP-Modernisierungsgesetz die Schutzgutsystematik angepasst und ergänzt. Neben dem neuen Schutzgut "Fläche" sind nun auch globale Klimaeffekte zu betrachten. Die "Bevölkerung" ist durch die UVP-Änderungsrichtlinie ebenfalls neu hinzugekommen. Der Gesetzgeber hat hier jedoch nicht korrekt umgesetzt, denn sie findet sich lediglich in Anlage 4 UVPG wieder und nicht in der Aufzählung der Schutzgüter des § 2 Abs. 2 UVPG. Neu sind auch die Risikobetrachtungen, zum Beispiel in Form von schweren Unfällen sowie möglichen Naturkatastrophen (etwa durch Extremwetterereignisse) bei der Ermittlung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen. Zu allen genannten Aspekten muss sich erst noch eine einheitliche gute fachliche Praxis etablieren. Die drei Schwerpunkt-Beiträge, aber auch Balla & Borkenhagen (2019) im UVP-report 33 (2) (siehe Dok.-Nr. 75 383) tragen zu einer Meinungsbildung bei, indem diese neuen Anforderungen diskutiert werden und Unterstützung zur Konkretisierung gegeben wird.