Detailergebnis zu DOK-Nr. 75787
Der Stuttgarter Konsens: ein Impuls für die Weiterentwicklung des Planungsrechts? - Kommentar
Autoren |
M. Rumberg |
---|---|
Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung |
Planerin (2020) Nr. 3, S. 52-54
Die Diskussion um die "Düsseldorfer Erklärung", die das Deutsche Institut für Stadtbaukunst 2019 veröffentlicht hat, wurde auf verschiedenen Ebenen geführt. Gerade der erste Teil, in dem das Deutsche Institut für Stadtbaukunst die städtebaulichen und gestalterischen Überzeugungen zusammengefasst hatte, für die es seit Jahren wirbt, hat viel Widerspruch ausgelöst und die Debatte in Teilen weit vom eigentlichen Kern der Erklärung weggeführt. In erster Linie ist die Düsseldorfer Erklärung ja eine Streitschrift für zahlreiche Änderungen im Planungsrecht, die ganz konkret die Baunutzungsverordnung und (auch wenn im engeren Sinne kein Planungsrecht) die Technische Anleitung Lärm adressiert. Nun hat eine Gruppe unterschiedlicher Akteure in zwei Sitzungen einen "Stuttgarter Konsens" ausgearbeitet. Im Vergleich der beiden Papiere zeigt sich, dass der Stuttgarter Konsens die Düsseldorfer Erklärung augenscheinlich als Ausgangspunkt genommen, gekürzt, entschärft und rhetorisch abgeschliffen hat - es ist also letztlich eine "Düsseldorfer Erklärung light" entstanden und kein neues Papier. Grundprämisse ist weiterhin, dass die TA Lärm und "die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in ihrer aktuellen Fassung mit ihren gebietsseparierenden Nutzungskatalogen und Dichteobergrenzen (...) den Forderungen der Leipzig-Charta vielmehr entgegen" arbeiteten und eine entscheidende Ursache dafür seien, dass nutzungsgemischte und dichte Stadtquartiere nicht entstehen könnten. Weiterhin scheint dem Stuttgarter Konsens ein Gedanke zugrunde zu liegen, der schon in der Düsseldorfer Erklärung tragend war: Der Systematik der BauNVO wird eine wirkmächtige Leitbildfunktion zugesprochen, die städtebauliche Entwicklung wird danach durch "Kataloggebiete" intensiv gelenkt.