Detailergebnis zu DOK-Nr. 75771
Datenschutzrechtliche Probleme autonom fahrender Busse (2 Teile)
Autoren |
A. Möller |
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Sachgebiete |
0.11 Daten (EDV, IT, Internetanwendungen und Verkehrsdaten) 3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Verkehr und Technik 73 (2020) Nr. 5, S. 169-173 / Nr. 6, S. 208-214, 2 B, zahlr. Q
Bei der Datenverarbeitung der autonomen Fahrzeuge handelt es sich um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt die Legitimationsgrundlage dar. Die Legitimation des Eingriffs muss separat nach Einsatzzweck und -ort und der Art der Überwachung betrachtet werden. Legitimationsgrundlage ist sowohl bei der Innenraum- als auch bei der Außenraumüberwachung die Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen. Die Datenverarbeitung im Innenbereich findet zum aktuellen Zeitpunkt mittels des Kamera-Monitor-Prinzips statt und dient vorwiegend der Sicherheit der Fahrgäste und der Prävention von Straftaten. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen übersteigt das geschützte Interesse der Betroffenen, da die geringe Speicherdauer und der Bezug lediglich zur Öffentlichkeitssphäre den Eingriff als wenig intensiv klassifizieren. Im Außenbereich kommt es zu zwei verschiedenen Arten der Überwachung: Die permanente Überwachung mittels des Kamera-Monitor-Prinzips dient der Gewährleistung der Fahrfunktion. Auch hier übersteigt das berechtigte Interesse des Verantwortlichen das geschützte Interesse des Betroffenen. Die anlassbezogene Überwachung mittels einer Dashcam dient den Beweissicherungszwecken, welche den Eingriff ebenfalls legitimieren.