Detailergebnis zu DOK-Nr. 75896
Der ÖPNV und Schülerverkehr im Zeichen der Corona-Krise
Autoren |
F. Berschin |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Verkehr und Technik 73 (2020) Nr. 7, S. 253-257, 11 Q
Öffentliche Aufgabenträger im ÖPNV und Schülerverkehr verspüren aktuell den Druck und werden auch teilweise politisch aktiv aufgerufen, den wegbrechenden Einnahmen, sei es aus Fahrgelderträgen, sei es aber auch aus schlechten Verträgen (solche die keine hinreichende Absicherung für Abbestellungen bieten) etwas entgegenzusetzen. Ihre Möglichkeiten außerhalb der konsequenten Vertragsanwendung inklusive der Anwendung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder den Rückgriff auf Notvergaben sind gleich Null. Die derzeit propagierte Lösung "Erst einmal Geld, aber keine Leistung" mag einfach klingen, ist aber haushaltsrechtlich problematisch, zumal durchweg keine Hinterlegung mit Sicherheiten für Rückforderungen besteht. Sofern Liquiditätshilfen aus ÖPNV-Mitteln gewährt werden, so sollten diese ausdrücklich als Liquiditätshilfe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt jederzeitiger Rückforderung gewährt werden. Auch sollte verwaltungsintern dies durch die Kämmereien und Rechnungsprüfungsämter als Notmaßnahme abgesegnet werden. Soweit dem ÖPNV insgesamt das gesamte Jahr 2020 erstattet wird, als wäre nichts gewesen, tun sich massive Gerechtigkeitslücken auf, denn wohl kaum eine Branche wird einen 100 %-Ausgleich bekommen. Selbst die Gesundheitswirtschaft, die ohne jeden Zweifel systemrelevant ist, wird Schäden davontragen, wie leerstehende Krankenhäuser, zurückgehende Arztbesuche etc. zeigen. Die ÖPNV-Branche ist daher gut beraten, sich den dauerhaften Folgen der Corona-Krise wie Vertrauensverlust in Massenverkehrsmitteln, zunehmende Attraktivität des Fahrrads - gerade auch zu Lasten des ÖPNV, Entzerrungsstrategien vor allem im Schülerverkehr offensiv zu stellen und zu realisieren, dass Modelle eigenwirtschaftlicher Verkehre oder Nettoverträge mit hohem Ertragsanteil hoch riskante Geschäfte sind und daher einer ausreichenden Finanzierungsgrundlage bedürfen.