Detailergebnis zu DOK-Nr. 76087
AM15 in der Verkehrsüberwachung
Autoren |
M. Schäler |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 65 (2020) Nr. 8, S. 199-205, 1 B, 17 Q
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum 12. Dezember 2019 hat der bundesdeutsche Gesetzgeber eine rechtliche Möglichkeit zur Herabsetzung des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre geschaffen, die die Länder in eigener Verantwortung durch Implementierung einer Rechtsverordnung umsetzen können. In dem Artikel werden die wesentlichen Inhalte der neuen Ermächtigungsgrundlage skizziert und hierdurch hervorgerufene Unsicherheiten in der Verkehrsüberwachungspraxis erörtert. Durch das oben genannte Gesetz soll insbesondere die Mobilitätslücke von jungen Personen in ländlichen sowie strukturschwachen Regionen geschlossen werden, die ansonsten auf das zumeist defizitär ausgebaute Netz des öffentlichen Personennahverkehrs oder die Nutzung von fahrerlaubnisfreien und somit langsameren Fortbewegungsmitteln angewiesen wären (zum Beispiel Fahrrad, Mofa oder Elektrokleinstfahrzeug). Demgegenüber stehen jedoch Befürchtungen, dass die Herabsetzung des Mindestalters zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen könnte, da aktuelle Forschungen in der Verkehrswissenschaft zeigen, dass viele Jugendliche in diesem Alter noch nicht über eine hierfür erforderliche Verkehrsreife verfügen.