Detailergebnis zu DOK-Nr. 75956
Anforderungen an die Streustofflagerung
Autoren |
C. Holldorb T. Cypra H. Pape |
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Sachgebiete |
16.2 Straßenmeistereien und sonstige Nebenanlagen 16.4 Winterdienst |
VKS News (2020) Nr. 247, S. 24-27, 2 B
Zentrale Bedeutung für einen anforderungsgerechten und wirtschaftlichen Winterdienst haben die optimierte Streustofflagerung sowie eine prozessoptimierte Beladung der Winterdienstfahrzeuge. Daher wurden durch die Autoren im abgeschlossenen FE-Vorhaben "Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Streustofflagerung" im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), eine betrieblich-organisatorische und baufachliche Analyse bestehender Einrichtungen und alternativer Bauweisen für die Tausalzlagerung durchgeführt sowie Kenndaten zum betrieblichen Aufwand für die Beladung von Winterdienstfahrzeugen mit Radlader und am Streustoffsilo und zur Solebetankung ermittelt. Unter Berücksichtigung erhobener Kostendaten wurden hierauf aufbauend Lebenszykluskosten für unterschiedliche Varianten der Streustofflagerung berechnet, sodass zum einen Empfehlungen zur Art der Streustofflagerung (Halle oder Silo) und zum anderen zur Anordnung, baulichen Gestaltung und Ausstattung von Streustoffhallen und Streustoffsilos erarbeitet werden konnten. Da Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Streustofflagerung stark variieren, wird immer eine projektspezifische Planung empfohlen, für die auch eine individuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterschiedlicher Lagerungsvarianten durchgeführt werden sollte. Hierbei sind neben den reinen Investitionskosten für die Errichtung auch der Wartungs- und Instandsetzungsaufwand sowie die effiziente Nutzung für die Streustoffbeladung zu berücksichtigen. Somit können sich in vielen Fällen etwas höhere Investitionskosten durch eine erhöhte Lebensdauer und eine Zeitersparnis im Winterdienst bezahlt machen. Streustoffhallen und Streustoffsilos sind Bauwerke und daher regelmäßig zu überprüfen, um den Anforderungen an Standsicherheit, Dauerhaftigkeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz zu entsprechen.