Detailergebnis zu DOK-Nr. 75961
Tempolimit auf Autobahnen: eine deutsche Kontroverse seit den 1970er Jahren
Autoren |
B. Schlag M. Heß |
---|---|
Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 5.1 Autobahnen 6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Internationales Verkehrswesen 72 (2020) Nr. 3, S. 14-18, 2 B, 29 Q
Die Diskussion um ein generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen (BAB) hat in Deutschland eine völlig andere Entwicklung genommen als in allen anderen vergleichbaren Ländern. Der Beitrag zeichnet diese deutsche Kontroverse für die Zeit seit den 1970er-Jahren bis 2020 nach. Daneben werden die Wirkungen von Tempo 130 auf BAB und seine Akzeptanz betrachtet. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen gelten in allen Ländern Europas, wobei diese nach allgemeinen Tempolimits, fahrzeugbezogenen Tempolimits und streckenbezogenen Tempolimits unterschieden werden. In Deutschland gelten streckenbezogene und fahrzeugbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen, in allen anderen Ländern Europas, die über ein Autobahnnetz verfügen, gelten auch allgemeine Tempolimits. Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen bedeuten, dass auf dem jeweils gesamten Autobahnnetz eines Landes Höchstgeschwindigkeiten vorgegeben sind, die nicht überschritten werden dürfen, die aber streckenbezogen und situativ niedriger festgelegt werden können und durch Verkehrszeichen beziehungsweise Verkehrsbeeinflussungsanlagen sichtbar gemacht werden. Fahrzeugbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Lkw über 3,5 t, für Pkw und Lieferwagen mit Anhängern, Busse und Motorräder. In einigen Ländern gelten darüber hinaus jahreszeitliche oder tageszeitliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, in anderen fahrpraxisbezogene Tempolimits.