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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76084
Maskenpflicht in Bus und Bahn: Gibt es eine Pflicht der Verkehrsunternehmen zu ihrer Durchsetzung?
Autoren |
C. Jürschik H. Schulte |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 38 (2020) Nr. 9, S. 28-30, 17 Q
Der Beitrag behandelt die Frage, ob die Verkehrsunternehmen zur Durchsetzung der Maskenpflicht in Bus und Bahn verpflichtet sind. Dies wäre anzunehmen, wenn die Verkehrsunternehmen nach den Corona-Verordnungen der Länder Adressaten der Maskenpflicht im ÖPNV wären oder sich eine Zuständigkeit für die Ahndung von Verstößen Dritter ergeben würde. Das ist allerdings nicht der Fall. Freiwillige Änderungen der Beförderungsbedingungen oder des Hausrechts sind zwar grundsätzlich möglich, die Durchsetzung der Maskenpflicht scheitert letztlich jedoch an der Befugnis der Verkehrsunternehmen zur zwangsweisen Durchsetzung.