Detailergebnis zu DOK-Nr. 76161
Klimaschutzziele und Jahresemissionsmengen: Kernelemente des neuen Bundes-Klimaschutzgesetzes
Autoren |
M. Kment |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 39 (2020) Nr. 21, S. 1537-1544
Am 18.12.2019 trat das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG - Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl. I 2019 2513) in Kraft. Es ist Teil der nationalen Bemühungen für mehr Umwelt- und Klimaschutz, um den Herausforderungen zu begegnen, die der Klimawandel für die heutige und die künftigen Generationen mit sich bringt. Zugleich unternimmt der Gesetzgeber mit dem KSG einen legislativen Zwischenschritt, um einer öffentlichen Diskussion über den Klimaschutz als politischer und rechtlicher Aufgabe entgegenzukommen. Der Beitrag beleuchtet diese umweltpolitischen Anstrengungen und wirft hierzu einen Blick auf die wichtigsten historischen Eckpunkte auf dem Weg zu diesem neuen Gesetz. Neben der Darstellung des Zwecks des Gesetzes und seines Inhalts erfolgt zudem eine kritische Auseinandersetzung mit einzelnen Aspekten des KSG. Der Fokus liegt hierbei auf Abschnitt 2, den Klimaschutzzielen und Jahresemissionsmengen. Bereits im Jahr 2016 hatte sich die Bundesregierung im so genannten Klimaschutzplan 2050 ambitionierte Ziele gesteckt. Besonders hervorzuheben ist das Bestreben, Deutschland bis zum Jahr 2050 in die Treibhausgasneutralität zu führen. Erste konkrete THG-Minderungsziele enthielten zuvor schon das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.09.2010 und das "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" aus dem Jahr 2014. Um das Minderungsziel der Bundesregierung für das Jahr 2030 (THG-Minderung um 55 Prozent gegenüber 1990) zu erreichen, wurden für die einzelnen Handlungsfelder (Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft) Zielwerte definiert. Ferner wurden für die einzelnen Bereiche Leitbilder, Maßnahmenkataloge und Transformationspfade vorgegeben.