Detailergebnis zu DOK-Nr. 76155
Möglichkeiten der Digitalisierung im Planfeststellungsverfahren
Autoren |
M. Kohls A. Broschart |
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Sachgebiete |
0.11 Daten (EDV, IT, Internetanwendungen und Verkehrsdaten) 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 39 (2020) Nr. 23, S. 1703-1708
Eine durch Landesrecht eingeführte nichtsteuerliche Abgabenerhebung für die Nutzung eines Raums im Außenbereich für Zwecke der Windenergieerzeugung kann auf den Kompetenztitel des Bodenrechts (Art. 74 I Nr. 18 GG) gestützt werden. Auf dem Gebiet des Bodenrechts hat der Bund insbesondere mit seinen bauplanungsrechtlichen Vorschriften den Kompetenztitel in hohem Maße ausgeschöpft; es verbleiben aber noch Regelungsspielräume im Bereich des bodenwertsteuernden Instrumentariums, wie etwa das Recht des Plan(ungs)wertausgleichs. Diese Regelungsspielräume sind bislang vom Bund nicht genutzt worden. Eine nichtsteuerliche Abgabenerhebung für die Nutzung eines Raums im Außenbereich für Zwecke der Windenergieerzeugung gehört zu den bodenwertsteuernden Instrumenten mit bodenordnendem Bezug. Ihre Erhebung auf Länderebene ist immer dann unvereinbar mit dem Bundesrecht, wenn die bauliche Nutzbarkeit über die Bundesregelungen hinaus eingeschränkt oder gelockert wird. Ihre Erhebung ist auch dann unzulässig, wenn durch die Abgabeerhebung gegen den Grundsatz der Bundestreue oder den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung verstoßen wird. Das ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Bund eigene Konzepte der Bodenwertsteuerung für die WE-Nutzung verfolgt oder erkennen lässt, dass solche Konzepte keinen Platz haben. Beides ist aber gegenwärtig nicht der Fall. Insofern ist festzustellen, dass die Länder eine Gesetzgebungsbefugnis für die Etablierung einer Abgabeerhebung auf die Nutzung des Außenbereichs für Zwecke der WE-Erzeugung haben.