Detailergebnis zu DOK-Nr. 76158
Raumplanung, Stadtentwicklung und Öffentliches Recht: Technik - Organisation - Prozesse (3. Auflage)
Autoren |
K.J. Beckmann (Hrsg.) |
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Sachgebiete |
0.13 Handbücher, Grundlagenwissenschaften 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung |
Wiesbaden: Springer Vieweg, 2020, IX, 122 S., zahlr. B, T, Q (Handbuch für Bauingenieure). - ISBN 978-3-658-27917-2
Das in 3. Auflage erscheinende Standardwerk des Bauingenieurwesens bietet Grundwissen. Das Handbuch wurde den aktuellen Normen und Richtlinien sowie veränderten Zielen und Wertsetzungen angepasst und versteht sich als Lehrbuch für Studierende und Nachschlagewerk für Praktiker. Neben den klassischen Fächern des Konstruktiven Ingenieurbaus, des Grundbaus, der Bauwirtschaft und des Wasser- sowie Verkehrswegebaus zählt dazu notwendigerweise das Methodenwissen über die planerischen Grundlagen und die rechtliche Sicherung der Raumplanung, Stadt- und Infrastrukturentwicklung. Der in dieser Reihe erschienene Band "Raumplanung, Stadtentwicklung und Öffentliches Recht" gibt vielfältige Grundkenntnisse zu nachhaltigen Raum- und Siedlungsstrukturen, der Einflussgrößen der Raum- und Siedlungsentwicklung, der Wechselwirkungen von Bebauung, Siedlung, Infrastrukturen und Umwelt. Die Methoden und Prozesse der Vorbereitung und Sicherung von baulichen Anlagen und Infrastrukturen sind zum Teil im Städtebaurecht, im öffentlichen Baurecht wie auch im Umweltrecht kodifiziert. Behandelt werden Raum- und Stadtentwicklung, Städtebaurecht, Bauordnungsrecht, raumrelevantes Umweltrecht und überörtliche Infrastrukturnetze - planerische und rechtliche Grundlagen. Die Zielgruppen sind Studierende des Bauingenieurwesens, der Geografie und auch der Architektur, vorrangig in den Masterstudiengängen und Praktiker der öffentlichen und gewerblichen Auftraggeber, der Planungs- und Ingenieurbüros, auch der Bauunternehmen sowie der Bausachverständigen, die ihren Wissensstand insbesondere auf Gebieten erweitern oder aktualisieren wollen, die nicht zu ihrem Alltagsgeschäft gehören.