Detailergebnis zu DOK-Nr. 76269
Anforderungen an den UVP-Bericht unter Beachtung methodischer und inhaltlicher Praktikabilität (2 Teile)
Autoren |
J. Hartlik |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 34 (2020) Nr. 1, S. 3-14, 2 B, 2 T, zahlr. Q / Nr. 2, S. 71-82, 2 B, 1 T, zahlr. Q
Während aus der Einführung der Überwachung der Umweltauswirkungen in der UVP substanziell neue Anforderungen an den UVP-Bericht resultieren, verhält es sich bei der Bewertung der Umweltauswirkungen anders. Aus rechtlicher Sicht bleibt hier vordergründig betrachtet alles beim Alten. Allerdings sind die dargestellten neuen Inhalte des UVP-Berichts ebenfalls einer Bewertung zuzuführen. Zudem ist der ausdrückliche Verweis auf die Umweltschutzziele der Raum- und Landschaftsplanung als Quellen für Wertmaßstäbe und auf die Berücksichtigung einer nachhaltigen Verfügbarkeit der natürlichen Ressourcen hervorzuheben. Insgesamt sollte sich die Bewertungspraxis in den UVP-Berichten stärker fortentwickeln, hin zu größerer Nachvollziehbarkeit, mehr Transparenz und Diskussionsbereitschaft. Es gilt, eigene Werthaltungen transparent zu machen, sich mit den Verfahrensbeteiligten über Gewichtungen von Schutzgutauswirkungen und Belangen sowie geeigneten Formen der Zusammenführung von Teilergebnissen zu einem Gesamtbild auseinanderzusetzen und damit gleichzeitig Akzeptanz zu gewinnen. Die Rahmenbedingungen sind - abgesehen von der politischen Großwetterlage, die die Planungsbeschleunigung als Allheilmittel für vermeintlich effizientere Verfahren identifiziert hat und dabei auch nicht vor der Abschaffung des Rechtsschutzes und der Klagemöglichkeit zurückschreckt - in vielen Bereichen gut. Kooperative Planungsansätze, in denen der Raum für solche interaktiven Vorgehensweisen existiert, haben durchaus Konjunktur. Mit den Betroffenen zu planen, hat Zukunft und ist die Richtschnur, an der sich effiziente und konsensgestützte Verfahren ausrichten sollte.