Detailergebnis zu DOK-Nr. 76270
Berücksichtigung von Klimawandelfolgen in UVP-Vorprüfung und UVP - Empfehlungen für den Vollzug der neuen Regelungen des UVPG zur Resilienz von Vorhaben gegenüber klimawandelbeeinflussten Naturgefahren
Autoren |
K.-E. Köppke G. Buchholz |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 34 (2020) Nr. 2, S. 83-91, 1 B, 1 T, zahlr. Q
Mit der jüngsten Novelle des UVP-Rechts ist klargestellt, dass in der UVP-Vorprüfung und der UVP auch solche Umweltauswirkungen berücksichtigt werden müssen, die infolge der Anfälligkeit von Vorhaben gegenüber den durch den Klimawandel verstärkt und/oder häufiger auftretenden Naturgefahren ausgelöst werden können. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand betrifft dies vor allem Hochwasser, Starkregen, Trockenheit und Hitze. Welche Umweltauswirkungen in der UVP-Vorprüfung und der UVP zu prüfen sind, ergibt sich nach wie vor aus dem Fachrecht und dem untergesetzlichen Regelwerk. Dort sind die Folgen des Klimawandels bisher nur teilweise berücksichtigt. In einem Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamts wurden Hinweise und Empfehlungen erarbeitet, wie mit den neuen Regelungen umzugehen ist, um einen rechtssicheren Vollzug sicherzustellen.