Detailergebnis zu DOK-Nr. 76370
Unfallrisiko Parken für Zu Fuß Gehende und Radfahrende: legal und illegal abgestellte Fahrzeuge erhöhen Unfallrisiken
Autoren |
M. Schreiber |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege 5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
mobilogisch! 41 (2020) Nr. 4, S. 45-48, 2 B
Täglich werden in Deutschland mehr als 100 Millionen Wege mit dem Pkw durchgeführt. Sowohl beim Ein- und Ausparken als auch beim Ein- oder Aussteigen kann es dabei zu Unfällen mit zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden kommen. Darüber hinaus geschehen aber auch Unfälle, die eher in einem indirekten Zusammenhang mit regelkonform oder regelwidrig abgestellten Fahrzeugen stehen. Dazu gehören zum Beispiel Unfälle, bei denen zu Fuß Gehende vom fließenden Kfz-Verkehr erfasst wurden, als sie zwischen parkenden Fahrzeugen hervortraten, oder Abbiegeunfälle mit Radfahrenden, bei denen abgestellte Fahrzeuge die Sicht auf diese behinderten. In einem Forschungsprojekt der UDV (Unfallforschung der Versicherer) zu diesem Thema wurden unter anderem 46 deutsche Städte befragt, mehr als 27 000 Unfälle ausgewertet sowie Vor-Ort-Begehungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen von Verkehrsteilnehmenden durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf Unfällen mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Es zeigte sich, dass der Einfluss des Parkens auf das Unfallgeschehen deutlich größer ist, als es eine bloße Auswertung nach dem Unfalltyp 5 (Unfälle durch ruhenden Verkehr) erscheinen lässt. Nach detaillierter Analyse der Unfallhergangstexte steht fast jeder fünfte innerörtliche Unfall mit zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden und Personenschaden im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Parken. Etwa zwei Drittel der identifizierten Unfälle sind Unfälle mit Radfahrenden und etwa ein Drittel mit zu Fuß Gehenden.