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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76359
Die Verkehrssicherungspflicht (2 Teile)
Autoren |
A. Rebler |
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Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Verkehrsdienst 65 (2020) Nr. 12, S. 311-318, 1 B, 55 Q / 66 (2021) Nr. 1, S. 3-8, 1 B, 91 Q
Verletzt der Träger der Straßenbaulast – handelnd etwa durch die Beschäftigten seines Bauhofs – seine Verkehrssicherungspflicht und wird dadurch jemand verletzt oder gar getötet oder eine Sache beschädigt, droht die Verpflichtung zum Schadensersatz oder gar eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 223 StGB). Aber warum können die Angestellten einer Kommune oder die Mitarbeiter überhaupt für Schäden von Verkehrsteilnehmern haften, wenn sie buchstäblich "gar nichts getan" haben? Behandelt werden auch Bäume, Beleuchtung, Reinigung, Arbeitsstellen, Parkplätze und die Verkehrsregelungspflicht.