Detailergebnis zu DOK-Nr. 76559
Erfolgloser Eilantrag betreffend Abseil-Aktion an Autobahnbrücke zu GG Art. 2 II, 8 I; BVerfGG §§ 23 I 2, 32 I, 92
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.1 Autobahnen |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 40 (2021) Nr. 3, S. 143-144
Bei der Folgenabwägung in einem Verfahren des Eilrechtsschutzes wegen des Verbots einer Versammlung, in deren Verlauf sich Personen von einer Autobahnbrücke abseilen und Transparente gegen den Weiterbau einer Autobahn anbringen wollten, überwiegt angesichts der Gefahr von Personenschäden infolge von Verkehrsstaus und Auffahrunfällen das grundrechtlich durch Art. 2 II GG geschützte Interesse zahlreicher Verkehrsteilnehmer das von Art. 8 I GG umfasste Bestimmungsrecht über den Versammlungsort (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 07.12.2020). Der Beschwerdeführer wandte sich im Eilverfahren gegen das Verbot einer geplanten Abseil-Aktion von einer Brücke über der Autobahn 5 in der Nähe von Frankfurt a. M. Damit wollten die Teilnehmer gegen den Ausbau der A 49 im Dannenröder Forst protestieren. VG und VGH hatten den Antrag abgelehnt. Auch das BVerfG lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.