Detailergebnis zu DOK-Nr. 76696
Überquerungsstellen - "vollständig barrierefrei" nach der novellierten DIN 32984:2020-12, nach den H BVA und DIN 18040-3:2014-12
Autoren |
D. Böhringer |
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Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung 5.11 Knotenpunkte 11.4 Pflaster- und Plattenbefestigungen |
Straßenverkehrstechnik 65 (2021) Nr. 4, S. 271-284, 21 B, zahlr. Q
Drei deutsche Gesetze sind Grund dafür, dass Überquerungsstellen in Deutschland barrierefrei gebaut werden müssen. Wie sie auszusehen haben, ist in Normen des DIN sowie in Richtlinien und Hinweisen der FGSV geregelt. Dabei sind die unterschiedlichsten Behinderungen zu berücksichtigen, insbesondere die Belange von Menschen mit Rollstuhl oder Rollator sowie von blinden und sehbehinderten Menschen. Diese sind extrem unterschiedlich. Zwei Möglichkeiten sind zulässig: die "Gemeinsame Überquerungsstelle mit einheitlicher 3-cm-Bordhöhe" (seit 1974) und die "Getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordhöhe" (seit 2014). Letztere setzt sich mehr und mehr durch. Ihr Grundgedanke ist naheliegend: Rollstuhl- und Rollatornutzer erhalten eine kantenlose Überfahrt, blinde Menschen eine ausreichend hohe, gut ertastbare Kante. Bodenindikatoren spielen dabei eine entscheidende Rolle. Im Beitrag werden die verschiedenen Querungsvarianten detailliert dargestellt: gesichert und ungesichert, rechtwinklig und nicht rechtwinklig, Querungen über Straßen und über Radwege. Beobachtete Fehler, kritische Fragen und ein Appell an alle Verantwortlichen beschließen den Beitrag.